06.02.2026: Update zur aktuellen Berichterstattung rund um Babymilch

Es sind keine weiteren Produkte von Bimbosan vom Rückruf betroffen.

Wir verstehen, dass die aktuellen Rückrufe verschiedener Marken im Bereich Babymilch viele Eltern verunsichern und Fragen aufwerfen. Gerade bei der Ernährung von Säuglingen ist Transparenz besonders wichtig.

Bimbosan hat am 15. Januar freiwillig bestimmte Chargen der Bimbosan Ziegenmilch 1 zurückgerufen. Dieser Schritterfolgte aus Vorsorge und Verantwortung gegenüber Eltern und Babys.

Anfang Februar hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen Grenzwert zu Cereulid in Säuglingsnahrung veröffentlicht.

Für Bimbosan ergeben sich daraus keine weiteren Konsequenzen:

  • Es sind keine weiteren Produkte von Bimbosan vom Rückruf betroffen
  • Es sind keine zusätzlichen Massnahmen notwendig

Häufig gestellte Fragen

Warum war nur eine kleine Anzahl Produkte betroffen?

Die Ursache lag in einer Lieferung eines bestimmten Rohstoffes (ARA-Öl). Weltweit gibt es nur sehr wenige Hersteller dieses Rohstoffs. Bimbosan produziert bewusst in kleineren Mengen und bezieht Rohstoffe zeitnah zur Produktion. Dadurch wurde dieser Rohstoff nur in kleiner Menge eingekauft und für eine begrenzte Produktionsmenge eingesetzt. Andere Produkte wurden mit anderen Rohstofflieferungen hergestellt und sind deshalb nicht betroffen.

Weshalb sind andere Bimbosan Produkte nicht vom Rückruf betroffen?

Für andere Bimbosan Produkte wurden andere Rohstoffe bzw. andere Lieferanten eingesetzt. Es besteht daher kein Zusammenhang mit dem freiwilligen Rückruf der bestimmten Chargen Bimbosan Ziegenmilch 1.

Wird der betroffene Rohstofflieferant weiterhin verwendet?

Nein. Dieser Rohstofflieferant wurde von Bimbosan bereits vor den aktuellen Entwicklungen nicht mehr berücksichtigt.

Warum betrifft das andere Marken teilweise stärker?

Grosse internationale Hersteller produzieren oft sehr grosse Mengen über längere Zeiträume mit denselben Rohstofflieferanten. Das kann dazu führen, dass bei einem Rohstoffproblem mehr Produkte oder Länder gleichzeitig betroffen sind.

15.01.2026: Vorsorglicher Rückruf: 10'000 Packungen Bimbosan Ziegenmilch

Die Sicherheit und Gesundheit von Babys steht bei Bimbosan an erster Stelle. Aus diesem Grund rufen wir vorsorglich in Abstimmung mit den zuständigen Schweizer Behörden bestimmte Chargen von Bimbosan Ziegenmilchprodukten zurück.

Die betroffenen Batch-Nummern und Mindesthaltbarkeitsdaten sind in der Tabelle unten an aufgeführt. 

Der Rückruf ist eine Vorsichtsmassnahme, da Qualitätsmängel in Teilen der Omega-6-Fettsäure Arachidon festgestellt wurden, die von einem früheren Lieferanten stammte und bei den benannten Ziegenmilch-Produkten verarbeitet wurde. Diese war teilweise mit Cereulid belastet.

Aufgrund der kleinen Menge an Arachidonsäure, die bei der Herstellung verwendet wird, bedeutet die festgestellte Belastung mit Cereulid für Babys kein ernsthaftes gesundheitliches Risiko. Leichte Beeinträchtigungen sind jedoch nicht komplett ausgeschlossen.

Wir bitten alle Käuferinnen und Käufer der betroffenen Produkte, diese nicht mehr an die Kinder zu verfüttern und am jeweiligen Kaufort zurückzubringen. Alle anderen Bimbosan Produkte, die nicht von diesem Rückruf betroffen sind, können unbedenklich verzehrt werden. Als Alternative können Bimbosan Bio 1 oder Bimbosan Classic 1 verwendet werden.

Wir wissen, dass diese Situation Sorgen und Verunsicherung auslösen kann. Gerne steht der Bimbosan Kundendienst bei Fragen oder Anliegen zu diesem Rückruf zur Verfügung. Hotline: +41 32 639 14 44 oder info@bimbosan.ch

Wir bedauern sehr, dass dieser Rückruf mit Sorgen oder Unannehmlichkeiten verbunden ist und danken für das Vertrauen.

Weitere Informationen und die Liste der betroffenen Produkte sind hier zufinden:

Anhang:

Rückruf Bimbosan Ziegenmilch 1 Details PDF

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Grund für den Rückruf?

Der Rückruf erfolgt vorsorglich, da ein bei der Herstellung verwendeter Rohstoff – Arachidonsäure (ARA) - teilweise mit Cereulid belastet war. Der Rückruf wurde freiwillig und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eingeleitet.

Welche Produkte sind vom Rückruf betroffen?

Vom vorsorglichen Rückruf betroffen sind ausschliesslich bestimmte Chargen von Bimbosan Ziegenmilch 1 Refill 400 g (Chargen 30484024 & 30484025) und Bimbosan Ziegenmilch 1 Reiseportion 5×25 g (Charge 30484247). Alle andere Ziegenmilchprodukte oder anderen Bimbosan-Produktesind nicht betroffen.

Wo finde ich die Chargennummer?

Die Chargennummer (Losnummer) befindet sich auf dem Boden der Verpackung.

Besteht ein gesundheitliches Risiko für mein Baby?

In der festgestellten Menge stellt Cereulid kein ernsthaftes gesundheitliches Risiko dar. Leichte Beeinträchtigungen wie Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Uns sind bislang keine konkreten Fälle bekannt, bei denen Babys gesundheitliche Probleme erlitten haben.

Was soll ich tun, wenn ich ein betroffenes Produkt  zuhause habe?

Bitte verwende das betroffene Produkt nicht weiter und bring es an den Kaufort zurück. Das Produkt wird ersetzt.

Welche Alternativen kann ich meinem Baby geben?

Bei Babies ab 6 Monaten kann auf Ziegenmilch 2 gewechselt werden. Bei Babies unter 6 Monaten kommen als Alternativen unter anderem Bimbosan Classic 1, Bimbosan Bio 1 oder Bimbosan Balance infrage. Du kannst uns für eine Beratung gerne anrufen, uns eine E-Mail schreiben oder dich an das Fachpersonal in der Apotheke/Drogerie wenden.

Sind weitere Bimbosan-Produkte betroffen?

Nein. Wir können klar bestätigen, dass keine weiteren Bimbosan-Produkte betroffen sind.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Unser Elternservice hilft Ihnen gerne weiter: Tel: +41 32 639 14 44 Mail: info@bimbosan.ch

Wichtiger Hinweis

Stillen ist die beste Ernährung für Ihr Baby. Die WHO empfiehlt daher 6 Monate ausschliessliches Stillen und danach weiteres Stillen in Verbindung mit einer dem Alter nach angemessenen und ausgeglichenen Beikost. Informieren Sie sich beim Fachpersonal des Gesundheitswesens (Kinderarzt, Mütterberatung, Hebamme), falls Ihr Kind eine Zusatznahrung benötigt oder wenn Sie nicht mehr stillen.

Hinweis zu Spezialnahrung

Falls Sie Säuglingsspezialnahrung verwenden wollen, besprechen Sie das bitte mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Betreuungsperson in der Klinik.

Bitte verwenden Sie Säuglingsspezialnahrung nur unter ärztlicher Kontrolle.